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Autofahren in der Slowakei

Wer mit dem eigenen Fahrzeug in der Slowakei unterwegs ist, sollte einige Abweichungen von der deutschen Straßenverkehrsordnung beachten. In der Slowakei gilt die 0,0 Promille-Regelung. Wer sich an diese nicht hält muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Die Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen (gebührenpflichtig) beträgt 130 km/h. Außerhalb geschlossener Ortschaft ist die Höchstgeschwindigkeit auf 90 km/h beschränkt, innerhalb geschlossener Ortschaften auf 50 km/h (jedoch häufig auf 40 km/h reduziert). Motorradfahrer und Führer von Fahrzeugen mit Anhänger sollten eine Begrenzung auf 80 km/h berücksichtigen.

Wie auch in Deutschland, gilt in der Slowakei die Gurtplicht (auch im Fond). Das Telefonieren wärend der Fahrt ist untersagt und wir auch geahndet. In der Zeit von 15. Oktober bis 15. März ist das Fahren nur mit Licht erlaubt. Halter ausländischer Fahrzeugen müssen stets die grüne Versicherungskarte mitführen.

Im Falle eines Unfalls sollten sie unbedingt die Polizei benachrichtigen, die einen Dolmetscher hinzurufen muss. Bleiben Sie stets freundlich und kooperativ, unterzeichnen Sie jedoch unter garkeinen Umständen Schriftstücke, die Sie nicht verstehen. Notieren Sie sich gegebenenfalles den Naben des/der Beamten, diese sind zum Tragen eines Namenschildes verpflichtet. Diese stellt auch einen Nachweis zur Vorlage bei der Versicherung aus. Ihren heimatlichen Automobilclub können Sie, müssen Sie jedoch nicht verständigen. Der slowakische Automobilclub SATC (Slovenský Autoturist Klub) kümmert sich als Mitglied der großen internationalen Verbände weitgehend um die Formalitäten.

 

Wichtige Telefonnummern:  
Polizei (polícia) 158
Rettungsdienst (záchranná služba) 155
Feuerwehr (požiarnica) 150
Straßenrettungsdienst (cestovný záchranný systém) 154
Slowakischer Automobilclub (SATC) 18124 (deutschsprachig)

sämtliche angeführten Rufnummern sind gebührenfrei