Wer mit dem eigenen Fahrzeug in der Slowakei unterwegs ist, sollte
einige Abweichungen von der deutschen Straßenverkehrsordnung beachten.
In der Slowakei gilt die 0,0 Promille-Regelung. Wer
sich an diese nicht hält muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.
Die Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen (gebührenpflichtig) beträgt
130 km/h. Außerhalb geschlossener Ortschaft ist die Höchstgeschwindigkeit
auf 90 km/h beschränkt, innerhalb geschlossener Ortschaften auf 50
km/h (jedoch häufig auf 40 km/h reduziert). Motorradfahrer und Führer
von Fahrzeugen mit Anhänger sollten eine Begrenzung auf 80 km/h berücksichtigen.
Wie auch in Deutschland, gilt in der Slowakei die Gurtplicht (auch
im Fond). Das Telefonieren wärend der Fahrt ist untersagt und wir
auch geahndet. In der Zeit von 15. Oktober bis 15. März ist das Fahren
nur mit Licht erlaubt. Halter ausländischer Fahrzeugen müssen stets
die grüne Versicherungskarte mitführen.
Im Falle eines Unfalls sollten sie unbedingt die
Polizei benachrichtigen, die einen Dolmetscher hinzurufen muss. Bleiben
Sie stets freundlich und kooperativ, unterzeichnen Sie jedoch unter
garkeinen Umständen Schriftstücke, die Sie nicht verstehen. Notieren
Sie sich gegebenenfalles den Naben des/der Beamten, diese sind zum
Tragen eines Namenschildes verpflichtet. Diese stellt auch einen Nachweis
zur Vorlage bei der Versicherung aus. Ihren heimatlichen Automobilclub
können Sie, müssen Sie jedoch nicht verständigen. Der slowakische
Automobilclub SATC (Slovenský Autoturist Klub) kümmert sich als Mitglied
der großen internationalen Verbände weitgehend um die Formalitäten.
| Wichtige Telefonnummern: |
|
| Polizei (polícia) |
158 |
| Rettungsdienst (záchranná služba) |
155 |
| Feuerwehr (požiarnica) |
150 |
| Straßenrettungsdienst (cestovný záchranný systém) |
154 |
| Slowakischer Automobilclub (SATC) |
18124 (deutschsprachig) |
sämtliche angeführten Rufnummern sind gebührenfrei