Rund 1 Mio. Angestellte türkischer Kaffeehäuser bangen um ihren Arbeitsplatz, wenn das neue flächendeckende Nichtrauchergesetz am 19. Juli in Kraft tritt. Angaben des Präsidenten der Türkischen Vereinigung von Cafés, Tee- und Kaffeehäusern (Büfeciler Federasyonu Genel Başkanı) Murat Ağaoğlu zufolge, besuchen rund 20 Mio. Kunden regelmäßig ein Kaffee- oder Teehaus. Die Kombination aus Wirtschaftskrise und Rauchverbot sei Gift für die Arbeitsplätze, so Ağaoğlu. Auch aus der Bevölkerung wird überwiegend Kritik aber auch Hohn laut. Einem Türken das Rauchen zu verbieten, käme dem Versuch gleich, ein Omelett ohne Eier zu braten.
Derzeit sind die Wirte in heller Aufregung, weil sie befürchten, durch das Gesetzt könnte eine ohnehin schon schwer angeschlagene Branche vollkommen Pleite gehen”, beklagt sich Ağaoğlu. “Wir sind auch ohne Rauchverbot wirtschaftlich schon so weit, dass viele von uns schon nichteinmal mehr Brot auf die Tische stellen, noch vor ein paar Jahren wäre das undenkbar. Mit dem neuen Gesetzt gelangen wir alle in die ‘Armee der Arbeitslosen’. Hätte man uns in die Vorbereitungen des neuen Gesetzes mit einbezogen, hätten wir zumindest Vorschläge einbringen können. Sicherlich hätten wir gemeinsam eine bessere Lösung gefunden.” Etwa 250.000 Betriebe seien von der neuen Regelung betroffen. Die Kaffee- und Teehäuser werden überwiegend von Arbeitslosen und Rentnern besucht.
Schon bevor das Thema überhaupt zur Sprache kam, zogen schon viele Wirte Nichtraucherbereiche in betracht. Laut Ağaoğlu wäre es für die meisten Wirte ohne weiteres möglich, solche Bereiche zu schaffen. Ağaoğlu weiter: “Ist Sinn und Zweck der Neuregelung nicht der Schutz von Nichtrauchern ? Aber das neue Gesetz erlaubt uns nichteinmal separate Bereiche für Raucher einzurichten. In Spanien ist das gängige Praxis. Spanien ist ein Mitgliedsstaat der EU. Wenn die das regeln können, warum können es wir nicht ? Wirten, die ihren Kunden das Rauchen erlauben, sollen dem neuen Gesetz nach Bußgelder zwischen 560 und 5600 Lira auferlegt werden. Wer kann das bezahlen ?” gibt Ağaoğlu zu bedenken. “Das neue Gesetz bedarf zwingend einer Überarbeitung.”
Die Neuregelung des Paragraphen 4207, der den Handel und den Konsum von Tabakwaren regelt, sieht weiterhin ein Rauchverbot in behördlichen Gebäuden, Schulen, Kaufhäusern, Austragungsorten sportlicher und kultureller Veranstaltungen und sämtlichen öffentlichen Verkehrsmitteln, einschließlich Taxis, vor. Betroffen sind sämtliche gastronomische Betriebe, auch Bars, Diskotheken und Nachtlokale. Ausnahmeregelungen, wie z.B. Raucherclubs lässt das Gesetz nicht zu.

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