Nachrichten aus der Türkei

29. Juni 2009

Gericht verurteilt die Türkei zu Schmerzensgeldern

Abgelegt unter: Nachrichten — Tags:, , — Christoph @ 17:31
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einer 37-jährigen Frau aus Diyarbakır Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro zugesprochen. Diese war jahrelang von ihrem Mann misshandelt worden. Im Jahre 2002 ermordete der gewalttätige Ehemann der Frau schließlich seine Schwiegermutter. Er wurde zwar zu lebenslanger Haft verurteilt, kam jedoch im Zuge eines Berufungsverfahrens wieder auf freien Fuß. Die Übergriffe gingen weiter. Das Gericht warf der Regierung “Passivität” beim Schutz der Frauen gegen häusliche Gewalt vor.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in StraßburgZwar sieht das türkische Gesetz eine Gleichberechtigung der Geschlechter vor, und auch der Schutz von Frauen und Kindern ist im Gesetzesbuch geregelt. In der Praxis jedoch stoßen die Opfer meist auf Gleichgültigkeit der Behörden. Unter dem Hinweis auf “interne Familienangelegenheiten” werden die wenigen Frauen, die den Schritt einer Strafanzeige wagen, meist wieder nach Hause geschickt. Die seltenen Einrichtungen, die es zum Schutze der Frau in der Türkei gibt, müssen meist privat finanziert werden und gewährleisten den Opfern nur selten Sicherheit.

In ihrem Urteil bemängelten die Straßburger Richter, dass trotz der Reformen der vergangenen Jahre die Justiz kaum auf Fälle häuslicher Gewalt reagiere, wobei die Täter häufig straffrei blieben. “Die Klägerin hat deutlich dargelegt, dass die Passivität der türkischen Justiz ein Klima häuslicher Gewalt fördert”, sagte ein Sprecher des Gerichtes in Straßburg.

Als Meilenstein bezeichnete die Vorsitzende der Frauenrechtsorganisation Women for Women’s Human Rights (Frauen für Frauenrechte) Pinar Ilkkaracan das Urteil. Der Richterspruch setze nicht nur neue Maßstäbe für die Rechtssprechung in der Türkei, sondern auch gleichsam für alle 47 Mitgliedsstaaten des Europarats. Zum ersten Mal hebt ein europäisches Gericht häusliche Gewalt als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention hervor.

Eine weitere Zurechtweisung musste sich die Türkei am vergangenen Dienstag (23.06.) gefallen lassen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sprach zwei Klägern Schmerzensgeld in Höhe von 12000 und 6000 Euro zu. Diese waren in einem türkischen Gefängnis von Aufsehern schwer misshandelt worden. Auch hier sähe das türkische Gesetz einen Schutz der Opfer vor, rechtliche Schritte seien jedoch stets zurückgewiesen worden, so ein Sprecher des Gerichts.

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