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Trotz erschreckender Berichte türkischer Ärzte wird vielen türkischen Häftlingen noch immer eine ausreichende medizinische Versorgung verwehrt. Behördliche Fehlentscheidungen und Gleichgültigkeit hätten in der Vergangenheit bereits mehrfach zum Tod von Gefangenen geführt, beklagen Menschenrechtsorganisationen. Vor allem politische Gefangene seien von der verehrenden Situation betroffen.
“Rechtsanwälte und Menschenrechtler bemühen sich den Tod des Häftlings İsmet Ablak an die Öffentlichkeit zu bringen. Dieser war vor zwei Wochen in einem Gefängnis an Krebs verstorben. Häftlingen mit lebensbedrohenden Erkrankungen müsse in jedem Fall eine menschenwürdige ärztliche Behandlung zustehen. Für die Dauer ihrer Behandlung sollten sie von ihrer Haft verschont bleiben. “Wir möchten keine weiteren Toten beklagen”, ermahnt Taylan Tanay, Rechtsanwalt von Güler Zere, die ebenfalls an Krebs im fortgeschrittenen Stadium leidet. Trotz medizinischer Gutachten über ihre lebensbedrohende Situation wurde sie noch nicht von der Haft verschont.
Dabei sieht das türkische Gesetz durchaus eine Haftverschonung vor, sollte die Haft eine lebensbedrohende Lage für den Verurteilten darstellen. Die Staatsanwaltschaft muss auf Grundlage medizinischer Gutachten über eine Haftverschonung individuell entscheiden. Die 37-jährige Güler Zerer leidet an einer äußerst aggressiven Form des Zungenkrebs’. Derzeit verbüßt sie eine 14-jährige Haftstrafe wegen Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation. Nach erheblichen und möglicherweise lebensentscheidenden Verzögerungen in der Diagnose ihrer Krankheit beantragte Zerer Haftverschonung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Ein Gutachten der Çukurova Universität Adana bescheinigte, dass eine Behandlung ihrer Krankheit in Haft nicht möglich sei. Die Staatsanwaltschaft beeindruckte das Schreiben der Universitätsklinik wenig.
Die Anwaltsvereinigung ÇHD. (Çağdaş Hukukçular Derneği) berichtet von insgesamt 19 Häftlingen in der Türkei, die auf Grund schwerer Erkrankungen dringend von ihrer Haft verschont werden müssten. Die ÇHD arbeitet eng mit der türkischen Ärztevereinigung TTB (Türk Tabipleri Birliği) zusammen und stützt ihre Aussagen auf Briefe von Häftlingen, Mithäftlingen, Angehörigen und medizinische Gutachten. Bei den 19 Häftlingen handle es sich ausschließlich um politische Gefangene. Sechs von ihnen litten an Krebs, zwei am Wernicke-Korsakow-Syndrom als Folge von Hungerstreiks. Auch von Lähmungen wurde berichtet.
“Ich finde nicht den Hauch einer Erklärung für dieses irrationale und skrupellose Verhalten der Verantwortlichen.” bedauert Taylan Tanay. “Es ist aber leider die Art, wie unsere Regierung mit politischen Gefangenen umgeht. Ihnen wird gesagt: ‘ nur dein toter Körber kann dieses Gefängnis verlassen’ “.

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Seit nun mehr als zwei Monaten teilt sich der Franzose Dominic Murugan in Antalya eine Gefängniszelle mit 15 weiteren Ausländern. Dem Vater von vier Kindern wird ein Verstoß gegen das “Gesetz zum Schutz von Kultur- und Naturgütern” vorgeworfen. Am 2. Mai dieses Jahres entdeckten Zollbeamte am Flughafen von Antalya einen behauenen Stein im Gepäck des Mechanikers aus Nordfrankreich. Angaben seienes Anwalts zufolge, will sein Mandant den Stein einige Tage zuvor bei einem Souvenirhändler für 20 Euro erstanden haben. Das türkische Strafgesetzbuch sieht in solchen Fällen Haftstrafen von bis zu zehn Jahren vor. Das Urteil gegen den ursprünglich aus Mauretanien stammenden Murugan wird am 28. August erwartet.
Laut Anklageschrift handle es sich bei dem Stein um antikes Kulturgut. Dem widerspricht der Anwalt des Franzosen und fordert ein unabhängiges Gutachten. “Steine werden nicht gebacken, sie sind alle alt”, teilt man uns im Museum von Antalya mit. “Ob es sich nun tatsächlich um ein antikes, historisch wertvolles Stück handelt, ist für den Laien nur schwer zu erkennen. Selbst wir Archäologen haben hier manchmal unsere Schwierigkeiten. Oft hilft nur noch eine Untersuchung nach der Radiokarbonmethode.” Wer sich nicht sicher ist, solle sich vor dem Erwerb und vor allem vor der Ausfuhr in sein Heimatland bei den zuständigen Behörden erkundigen. In Ausnahmefällen kann sogar bei historisch bedeutsamen Gütern eine Ausfuhrgenehmigung erteilt werden. Das Kulturministerium verweist auf die zuständigen Behörden, im konkreten Falle wäre das Museum von Antalya die richtige Anlaufstelle gewesen.
In Europa wird gegen die Vorgehensweise der türkischen Justiz immer wieder Kritik laut. “Knast wegen einem Stein” sei überzogen, hört man es verlauten. Dem setzt das türkische Kulturministerium (seit 2007 unter Leitung von Ertuğrul Günay) entgegen, dass über Jahrzehnte, ja gar Jahrhunderte hinweg die Türkei förmlich geplündert wurde. Manch türkischer Archäologe ist darüber erstaunt, mit welcher Gelassenheit ausländische Museen die geraubten Kulturgüter zur Schau stellen. Nur sehr vereinzelt kehren die wertvollen Stücke in ihre Heimat zurück. Xanthos, Trysa, Pergamon sind nur einige Beispiele für antike Städte, die um ihre wertvollsten Schätze von Europäern beraubt wurden. Der Schatz von Elmalı gelang durch die Hände skrupelloser Schmuggler und über finstere Kanäle ins Ausland, vorwiegend in die USA. Dem werde man jetzt Einhalt gebieten, so das Ministerium für Kultur und Tourismus. Niemand könne behaupten, auf die strafrechtlichen Konsequenzen sei nicht ausreichend hingewiesen worden.
Es ist längst nicht das erste Mal, dass Europäer wegen einem Delikt gegen das “Gesetz zum Schutz von Kultur- und Naturgütern” hinter Gitter muss. Auch der Deutsche Stefan G. durfte im Jahre 2003 seinen geplanten Urlaub unfreiwillig verlängern. Zollbeamten hatten in seiner Tasche einen Faustgroßen Stein gefunden, den sein Sohn (damals neun Jahre alt) als Andenken mitnehmen wollte. Der damals 34-jährige hatte seinerzeit Glück im Unglück: Richter Fikri Durmaz hob den Haftbefehl gegen ihn nach vier Wochen wieder auf. Ob dem Franzosen Dominic Murugan das gleiche Glück beschert wird, bleibt abzuwarten.

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Mit Spannung war der heutige Prozesstag erwartet worden. Nachdem sich der Termin um einige Stunden verzögert hatte, folgte alsbald schon der erste Beschluss. Demnach wurde der Prozess gegen Marco W. wiedereinmal vertagt, diesmal auf den 16. September. Marcos Verteidiger Ahmet Ersoy, der bereits im Vorfeld der Verhandlung für seinen Mandanten eien Freispruch beantragt hatte, äußerte, andere Verfahren die noch heute verhandelt wurden, hätten mehr Zeit beansprucht als vorhergesehen. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am 5. Juli in ihrem Plädoyer eine Verurteilung Marcos wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauchs beantragt. Der Angeklagte Marco war selbst zum heutigen Termin nicht erschienen, die Richter hatten von einer Vorladung abgesehen.
Mit dem Urteil, das sich der mittlerweile 19-jährige Marco Weiss aus Uelzen erhofft hatte, wäre er endgültig vom Vorwurf der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs freigesprochen. Der zur vermeintlichen Tatzeit 17-jährige Marco Weiss war am 11. April 2007 in der Türkei verhaftet worden, nachdem die Mutter einer 13-jährigen Britin Anzeige gegen ihn erhoben hatte. Das Mädchen gab an, Marco hätte sich sexuell an ihr vergangen. Zwar räumte Marco seinerzeit ein, mit dem Mädchen, das er seinen Angaben zufolge für bereits 15 Jahre alt hielt, Kontakt gehabt zu haben. Jegliche sexuelle Handlungen oder gar eine Vergewaltigung wies er jedoch von sich. Auch ärztliche Gutachten ließen keine Rückschlüsse auf eine Vergewaltigung zu.
Marcos Inhaftierung führte zu kontroversen Diskussionen in den deutschen Medien. Während die einen das Vorgehen der Türkei unter dem Hinweis darauf, dass bei den gestellten Vorwürfen auch in Deutschland die Untersuchungshaft in Betracht käme, begrüßten, übten andere scharfe Kritik an der türkischen Justiz. Vor allem die ungewöhnlich lange Haftzeit wurde von verschiedenen Stellen bemängelt. Unnötig verzögert wurde das Verfahren immer wieder durch das passive Verhalten der Anzeigeerstatter. Erst Ende November lag das längst überfällige Protokoll der britischen Polizei über den Tathergang aus Sicht der jungen Britin vor. Am 14. Dezember 2007 hoben die türkischen Richter schließlich den Haftbefehl gegen Marco auf. Nach 247 Tagen Haft konnte Marco endlich die Heimreise nach Deutschland antreten. 2008 veröffentlichte Marco Weiss seine Erlebnisse in Antalyas Haftanstalt in seinem Buch “Meine 247 Tage im türkischen Knast”.