Seit nun mehr als zwei Monaten teilt sich der Franzose Dominic Murugan in Antalya eine Gefängniszelle mit 15 weiteren Ausländern. Dem Vater von vier Kindern wird ein Verstoß gegen das “Gesetz zum Schutz von Kultur- und Naturgütern” vorgeworfen. Am 2. Mai dieses Jahres entdeckten Zollbeamte am Flughafen von Antalya einen behauenen Stein im Gepäck des Mechanikers aus Nordfrankreich. Angaben seienes Anwalts zufolge, will sein Mandant den Stein einige Tage zuvor bei einem Souvenirhändler für 20 Euro erstanden haben. Das türkische Strafgesetzbuch sieht in solchen Fällen Haftstrafen von bis zu zehn Jahren vor. Das Urteil gegen den ursprünglich aus Mauretanien stammenden Murugan wird am 28. August erwartet.
Laut Anklageschrift handle es sich bei dem Stein um antikes Kulturgut. Dem widerspricht der Anwalt des Franzosen und fordert ein unabhängiges Gutachten. “Steine werden nicht gebacken, sie sind alle alt”, teilt man uns im Museum von Antalya mit. “Ob es sich nun tatsächlich um ein antikes, historisch wertvolles Stück handelt, ist für den Laien nur schwer zu erkennen. Selbst wir Archäologen haben hier manchmal unsere Schwierigkeiten. Oft hilft nur noch eine Untersuchung nach der Radiokarbonmethode.” Wer sich nicht sicher ist, solle sich vor dem Erwerb und vor allem vor der Ausfuhr in sein Heimatland bei den zuständigen Behörden erkundigen. In Ausnahmefällen kann sogar bei historisch bedeutsamen Gütern eine Ausfuhrgenehmigung erteilt werden. Das Kulturministerium verweist auf die zuständigen Behörden, im konkreten Falle wäre das Museum von Antalya die richtige Anlaufstelle gewesen.
In Europa wird gegen die Vorgehensweise der türkischen Justiz immer wieder Kritik laut. “Knast wegen einem Stein” sei überzogen, hört man es verlauten. Dem setzt das türkische Kulturministerium (seit 2007 unter Leitung von Ertuğrul Günay) entgegen, dass über Jahrzehnte, ja gar Jahrhunderte hinweg die Türkei förmlich geplündert wurde. Manch türkischer Archäologe ist darüber erstaunt, mit welcher Gelassenheit ausländische Museen die geraubten Kulturgüter zur Schau stellen. Nur sehr vereinzelt kehren die wertvollen Stücke in ihre Heimat zurück. Xanthos, Trysa, Pergamon sind nur einige Beispiele für antike Städte, die um ihre wertvollsten Schätze von Europäern beraubt wurden. Der Schatz von Elmalı gelang durch die Hände skrupelloser Schmuggler und über finstere Kanäle ins Ausland, vorwiegend in die USA. Dem werde man jetzt Einhalt gebieten, so das Ministerium für Kultur und Tourismus. Niemand könne behaupten, auf die strafrechtlichen Konsequenzen sei nicht ausreichend hingewiesen worden.
Es ist längst nicht das erste Mal, dass Europäer wegen einem Delikt gegen das “Gesetz zum Schutz von Kultur- und Naturgütern” hinter Gitter muss. Auch der Deutsche Stefan G. durfte im Jahre 2003 seinen geplanten Urlaub unfreiwillig verlängern. Zollbeamten hatten in seiner Tasche einen Faustgroßen Stein gefunden, den sein Sohn (damals neun Jahre alt) als Andenken mitnehmen wollte. Der damals 34-jährige hatte seinerzeit Glück im Unglück: Richter Fikri Durmaz hob den Haftbefehl gegen ihn nach vier Wochen wieder auf. Ob dem Franzosen Dominic Murugan das gleiche Glück beschert wird, bleibt abzuwarten.


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