Trotz erschreckender Berichte türkischer Ärzte wird vielen türkischen Häftlingen noch immer eine ausreichende medizinische Versorgung verwehrt. Behördliche Fehlentscheidungen und Gleichgültigkeit hätten in der Vergangenheit bereits mehrfach zum Tod von Gefangenen geführt, beklagen Menschenrechtsorganisationen. Vor allem politische Gefangene seien von der verehrenden Situation betroffen.
“Rechtsanwälte und Menschenrechtler bemühen sich den Tod des Häftlings İsmet Ablak an die Öffentlichkeit zu bringen. Dieser war vor zwei Wochen in einem Gefängnis an Krebs verstorben. Häftlingen mit lebensbedrohenden Erkrankungen müsse in jedem Fall eine menschenwürdige ärztliche Behandlung zustehen. Für die Dauer ihrer Behandlung sollten sie von ihrer Haft verschont bleiben. “Wir möchten keine weiteren Toten beklagen”, ermahnt Taylan Tanay, Rechtsanwalt von Güler Zere, die ebenfalls an Krebs im fortgeschrittenen Stadium leidet. Trotz medizinischer Gutachten über ihre lebensbedrohende Situation wurde sie noch nicht von der Haft verschont.
Dabei sieht das türkische Gesetz durchaus eine Haftverschonung vor, sollte die Haft eine lebensbedrohende Lage für den Verurteilten darstellen. Die Staatsanwaltschaft muss auf Grundlage medizinischer Gutachten über eine Haftverschonung individuell entscheiden. Die 37-jährige Güler Zerer leidet an einer äußerst aggressiven Form des Zungenkrebs’. Derzeit verbüßt sie eine 14-jährige Haftstrafe wegen Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation. Nach erheblichen und möglicherweise lebensentscheidenden Verzögerungen in der Diagnose ihrer Krankheit beantragte Zerer Haftverschonung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Ein Gutachten der Çukurova Universität Adana bescheinigte, dass eine Behandlung ihrer Krankheit in Haft nicht möglich sei. Die Staatsanwaltschaft beeindruckte das Schreiben der Universitätsklinik wenig.
Die Anwaltsvereinigung ÇHD. (Çağdaş Hukukçular Derneği) berichtet von insgesamt 19 Häftlingen in der Türkei, die auf Grund schwerer Erkrankungen dringend von ihrer Haft verschont werden müssten. Die ÇHD arbeitet eng mit der türkischen Ärztevereinigung TTB (Türk Tabipleri Birliği) zusammen und stützt ihre Aussagen auf Briefe von Häftlingen, Mithäftlingen, Angehörigen und medizinische Gutachten. Bei den 19 Häftlingen handle es sich ausschließlich um politische Gefangene. Sechs von ihnen litten an Krebs, zwei am Wernicke-Korsakow-Syndrom als Folge von Hungerstreiks. Auch von Lähmungen wurde berichtet.
“Ich finde nicht den Hauch einer Erklärung für dieses irrationale und skrupellose Verhalten der Verantwortlichen.” bedauert Taylan Tanay. “Es ist aber leider die Art, wie unsere Regierung mit politischen Gefangenen umgeht. Ihnen wird gesagt: ‘ nur dein toter Körber kann dieses Gefängnis verlassen’ “.

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