Nachrichten aus der Türkei

1. August 2009

Tote in türkischer Haft

Abgelegt unter: Nachrichten — Tags:, , — Christoph @ 13:11
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Trotz erschreckender Berichte türkischer Ärzte wird vielen türkischen Häftlingen noch immer eine ausreichende medizinische Versorgung verwehrt. Behördliche Fehlentscheidungen und Gleichgültigkeit hätten in der Vergangenheit bereits mehrfach zum Tod von Gefangenen geführt, beklagen Menschenrechtsorganisationen. Vor allem politische Gefangene seien von der verehrenden Situation betroffen.

Uluslararası Af Örgütü“Rechtsanwälte und Menschenrechtler bemühen sich den Tod des Häftlings İsmet Ablak an die Öffentlichkeit zu bringen. Dieser war vor zwei Wochen in einem Gefängnis an Krebs verstorben. Häftlingen mit lebensbedrohenden Erkrankungen müsse in jedem Fall eine menschenwürdige ärztliche Behandlung zustehen. Für die Dauer ihrer Behandlung sollten sie von ihrer Haft verschont bleiben. “Wir möchten keine weiteren Toten beklagen”, ermahnt Taylan Tanay, Rechtsanwalt von Güler Zere, die ebenfalls an Krebs im fortgeschrittenen Stadium leidet. Trotz medizinischer Gutachten über ihre lebensbedrohende Situation wurde sie noch nicht von der Haft verschont.

Dabei sieht das türkische Gesetz durchaus eine Haftverschonung vor, sollte die Haft eine lebensbedrohende Lage für den Verurteilten darstellen. Die Staatsanwaltschaft muss auf Grundlage medizinischer Gutachten über eine Haftverschonung individuell entscheiden. Die 37-jährige Güler Zerer leidet an einer äußerst aggressiven Form des Zungenkrebs’. Derzeit verbüßt sie eine 14-jährige Haftstrafe wegen Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation. Nach erheblichen und möglicherweise lebensentscheidenden Verzögerungen in der Diagnose ihrer Krankheit beantragte Zerer Haftverschonung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Ein Gutachten der Çukurova Universität Adana bescheinigte, dass eine Behandlung ihrer Krankheit in Haft nicht möglich sei. Die Staatsanwaltschaft beeindruckte das Schreiben der Universitätsklinik wenig.

Die Anwaltsvereinigung ÇHD. (Çağdaş Hukukçular Derneği) berichtet von insgesamt 19 Häftlingen in der Türkei, die auf Grund schwerer Erkrankungen dringend von ihrer Haft verschont werden müssten. Die ÇHD arbeitet eng mit der türkischen Ärztevereinigung TTB (Türk Tabipleri Birliği) zusammen und stützt ihre Aussagen auf Briefe von Häftlingen, Mithäftlingen, Angehörigen und medizinische Gutachten. Bei den 19 Häftlingen handle es sich ausschließlich um politische Gefangene. Sechs von ihnen litten an Krebs, zwei am Wernicke-Korsakow-Syndrom als Folge von Hungerstreiks. Auch von Lähmungen wurde berichtet.

“Ich finde nicht den Hauch einer Erklärung für dieses irrationale und skrupellose Verhalten der Verantwortlichen.” bedauert Taylan Tanay. “Es ist aber leider die Art, wie unsere Regierung mit politischen Gefangenen umgeht. Ihnen wird gesagt: ‘ nur dein toter Körber kann dieses Gefängnis verlassen’ “.

29. Juni 2009

Gericht verurteilt die Türkei zu Schmerzensgeldern

Abgelegt unter: Nachrichten — Tags:, , — Christoph @ 17:31
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einer 37-jährigen Frau aus Diyarbakır Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro zugesprochen. Diese war jahrelang von ihrem Mann misshandelt worden. Im Jahre 2002 ermordete der gewalttätige Ehemann der Frau schließlich seine Schwiegermutter. Er wurde zwar zu lebenslanger Haft verurteilt, kam jedoch im Zuge eines Berufungsverfahrens wieder auf freien Fuß. Die Übergriffe gingen weiter. Das Gericht warf der Regierung “Passivität” beim Schutz der Frauen gegen häusliche Gewalt vor.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in StraßburgZwar sieht das türkische Gesetz eine Gleichberechtigung der Geschlechter vor, und auch der Schutz von Frauen und Kindern ist im Gesetzesbuch geregelt. In der Praxis jedoch stoßen die Opfer meist auf Gleichgültigkeit der Behörden. Unter dem Hinweis auf “interne Familienangelegenheiten” werden die wenigen Frauen, die den Schritt einer Strafanzeige wagen, meist wieder nach Hause geschickt. Die seltenen Einrichtungen, die es zum Schutze der Frau in der Türkei gibt, müssen meist privat finanziert werden und gewährleisten den Opfern nur selten Sicherheit.

In ihrem Urteil bemängelten die Straßburger Richter, dass trotz der Reformen der vergangenen Jahre die Justiz kaum auf Fälle häuslicher Gewalt reagiere, wobei die Täter häufig straffrei blieben. “Die Klägerin hat deutlich dargelegt, dass die Passivität der türkischen Justiz ein Klima häuslicher Gewalt fördert”, sagte ein Sprecher des Gerichtes in Straßburg.

Als Meilenstein bezeichnete die Vorsitzende der Frauenrechtsorganisation Women for Women’s Human Rights (Frauen für Frauenrechte) Pinar Ilkkaracan das Urteil. Der Richterspruch setze nicht nur neue Maßstäbe für die Rechtssprechung in der Türkei, sondern auch gleichsam für alle 47 Mitgliedsstaaten des Europarats. Zum ersten Mal hebt ein europäisches Gericht häusliche Gewalt als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention hervor.

Eine weitere Zurechtweisung musste sich die Türkei am vergangenen Dienstag (23.06.) gefallen lassen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sprach zwei Klägern Schmerzensgeld in Höhe von 12000 und 6000 Euro zu. Diese waren in einem türkischen Gefängnis von Aufsehern schwer misshandelt worden. Auch hier sähe das türkische Gesetz einen Schutz der Opfer vor, rechtliche Schritte seien jedoch stets zurückgewiesen worden, so ein Sprecher des Gerichts.

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